KONSUMENTEN CH: Hosen runter am Zoll

Null Toleranz bei gefälschten Markenprodukten - Zoll darf ab dem 1. Juli alles einziehen

In den Ferien ist die Versuchung am grössten. Schliesslich gibt es auf dem Basar Markenturnschuhe oder Luxusuhren zu Spottpreisen. Aber ab dem 1. Juli können Schweizer Zollbeamte alle gefälschten Markenprodukte einziehen. Auch wenn diese nur privat genutzt werden.

Von Yildiz Asan

Nun werden Touristen den Kampf gegen die Marken- und Designpiraterie auch am eigenen Leib spüren. Das revidierte Patentgesetz gibt den Zöllner das Recht, jedes gefälschte Marken- oder Designprodukt einzuziehen. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob die Reisenden die gefälschte Ware für den privaten oder gewerblichen Gebrauch gekauft haben.

Böse Überraschung am Zoll

Wer also mit einer gefälschten Gucci-Uhr oder Lewis-Jeans am Zoll erwischt wird, wird eine böse Überraschung erleben. Denn Schweizer Zöllner können diese Fälschungen zurück behalten und vernichten, gleichgültig, ob der Reisende ein- oder aus- oder auch nur durchreist. Dabei ist es unerheblich, ob die Fälschungen bewusst oder in falschem Glauben gekauft worden sind. Es ist auch nicht wichtig, ob er die Fälschung gerade erst gekauft hat oder bereits seit längerem besitzt. Gefälscht ist gefälscht und wird eingezogen.
«Es ist wichtig, dass die Zöllner nun diese Kompetenz bekommen», sagt Jean-Daniel Pasche, Präsident des Verbandes der Schweizer Uhrenindustrie. Schliesslich würden immer mehr Personen mit der Begründung, die Produkte für den privaten Gebrauch gekauft zu haben, gefälschte Markenartikel in die Schweiz einführen. Das sei ein enormer Schaden für die Schweizer Industrie. «Es ist egal, ob eine Person 200 gefälschte Markenuhren oder 200 Touristen je eine gefälschte Markenuhr in die Schweiz einführen», sagt Pasche. Der Schaden sei der gleiche. Ausserdem würde diese neue Regelung nun die Konsumenten mehr für das Problem sensibilisieren. «Schliesslich unterstützen die Konsumenten mit ihrem Kauf von gefälschten Produkten kriminelle Organisationen», sagt Pasche.

In der Schweiz keine Busse

Dennoch müssen Besitzer von gefälschten Produkten, die sie für den privaten Gebrauch gekauft haben, auch nach dem 1. Juli weder eine Busse noch eine Anzeige befürchten. «Das Ziel ist nicht, Privatpersonen zu kriminalisieren», sagt Jürg Herren, Leiter Rechtsdienst, Allgemeines Recht des Institut für Geistiges Eigentum, des ehemaligen Patentamts. Einige Länder wie Frankreich und Italien seien in diesen Fällen jedoch viel strenger als die Schweiz. In Italien müssten Besitzer von gefälschten Produkten bis zu 10000 Euro Busse zahlen. In Frankreich könne eine Busse bis zu 300 000 Euro hoch sein. In sehr schweren Fällen könne man dort sogar bis zu drei Jahren ins Gefängnis kommen. In Deutschland und Österreich sei die Rechtslage vergleichbar mit der Schweiz. «Wobei man in Österreich auch eine Busse bis zu 15 000 Euro bekommen kann», sagt Herren. Im Vergleich dazu würde die Schweiz mit Konsumenten, die gefälschte Markenprodukte zum Privatgebrauch besitzen würden, sehr milde umgehen. Denn das Ziel der Revision sei nicht, die Konsumenten zu bestrafen, sondern konsequent die gefälschten Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.

Dennoch kann es für den Reisenden teuer werden, am Zoll mit gefälschter Markenware erwischt zu werden. Denn die Inhaber der Markenrechte dürfen den Käufer von Fälschungen belangen. Sie können zumindest die Kosten für die Vernichtung des Produkts einfordern. Ob und wie streng die Unternehmen, die die Marken besitzen, den Besitzer eines gefälschten Markenprodukts für den entstandenen Schaden zur Kasse bitten wollen, würde sich noch zeigen. «Es wird sicherlich Unternehmen geben, die sehr konsequent durchgreifen wollen», sagt Herren. Der billige Kauf am Strand kann sich auf diese Weise in einen grossen Verlust verwandeln - Geld weg, Ware weg.

Die Nachfrage eindämmen

Im Visier der Gesetzesänderung ist aber vor allem die Fälschungsindustrie selbst. Wenn Reisende im Ausland keine gefälschte Markenware mehr kauften - und sei es nur aus Angst vor dem Zoll - sinke die Nachfrage nach Fälschungen. Ausserdem dürfen neu gefälschte Markenprodukte auch bei der Durchreise eingezogen werden. «So kann verhindert werden, dass die Schweiz ein Transitland für gefälschte Güter wird», sagt Urs Furrer, Stellvertretender Leiter Wettbewerb des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse. Schliesslich verbessert die Schweiz ihre Karten im internationalen Kampf gegen Fälschungen. Denn wenn sie Fälschungen auch bei ihren eigenen Bürgern konsequent einzieht, kann sie das auch von andern Ländern verlangen. «Mit dieser Revision erhöht sich die Glaubwürdigkeit der Schweiz im Ausland», sagt Furrer.
Wer unliebsame Überraschungen vermeiden will, sollte künftig die Hände von Fälschungen lassen. Das spart Geld und Ärger.

Hinweise auf eine Fälschung:

Fälschungen können oft an auffälligen Merkmalen erkannt werden
• Sie sind deutlich billiger als die Originale.
• Sie werden oft an ungewöhnlichen Orten wie am Strand, am Strassenrand oder auf dem Basar verkauft.
• Die Verpackung kann beschädigt sein oder Rechtschreibfehler aufweisen.
• Es fehlt ein Garantieschein; Markenartikel wie Luxusuhren haben immer Garantiescheine.
• Es fehlt eine Bedienungsanleitung etwa für elektronische Geräte; bei Markenartikeln wird sie immer mitgeliefert.

Montag, 23.06.2008